Mitglied werden

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Jedes Mitglied unterliegt der Hausordnung.

2. Wenn der Mitgliedsvertrag nicht spätestens Monate vor dem jeweiligen Vertragsende Schriftlich per Post gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag um weitere 12 Monate. Das gleiche Recht steht auch fitINN zu. Dies gilt entsprechend für weitere Vertragsverlängerungen. Ein Sonderkündigunsrecht besteht nach §§ 314 Abs. 1, 543 Abs. 1, 626 Abs. 1 BGB

3. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist Eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich. Personen vor Vollendung des 15. Lebensjahres können nicht Mitglied werden.

4. Das Personal kann, soweit es zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes nötig ist, Weisungen erteilen.

5. Der Kunde verpflichtet sich, die Member-Card nur höchstpersönlich zu verwenden und sie nicht Dritten zu überlassen. Für jeden Fall eines Verstoßes gegen diese Bestimmung, verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung eines pauschalisierten Schadensersatzanspruchs von 350,00 Euro. Soweit die dem Mitglied überlassene Member-Card durch einen von ihm zu vertretenden Umstand durch Dritte missbraucht wird und der fitINN hierdurch Schaden entsteht, so ist hierfür allein das Mitglied verantwortlich. Kommt eine Person, durch unbefugten Gebrauch der Member-Card und dadurch ermöglichten Gebrauch der Einrichtung zu Schaden, so hat das Mitglied der fitINN von allen hieraus Resultierenden Ansprüchen freizustellen. Jeder Verlust Der Member-Card ist unverzüglich zu melden.

6. Der Mitgliedsvertrag beginnt zum ersten des folgenden Monats. Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich im Voraus, spätestens am zehnten eines Monats abgebucht. Der Mitgliedsbeitrag für den anteiligen Kalendermonat wird zusammen mit der einmaligen Aufnahmegebühr mit der ersten Abbuchung vom angegebenen Konto abgebucht.

7. Bei schuldhaften Verzug von zwei Monatsbeiträgen werden sämtliche Beiträge bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin fällig. Bei Nichtzahlung hat die fitINN das Recht, den Vertrag fristlos zu beenden und Schadensersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu fordern.

8. Für den Erwerb der Member-Card und den ver- waltungstechnischen Aufwand wird eine einmalige Gebühr von 25,00 Euro erhoben. fitINN erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich eines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist.

9. Zum 01.01. und zum 01.07. eines jeden Jahres wird die vereinbarte Servicepauschale in Höhe von 19,90 Euro fällig und abgebucht.

10. Bei schuldhaften Verlust der Member-Card kostet die Ersatzkarte 10,00 Euro. Für den Verlust von Wertgegenständen wird keine Haftung übernommen. Eine Haftung der fitINN für Schäden, die sich der Kunde aus Unfällen, Verletzungen und Krankheiten bei der Benutzung der Anlage und der Geräte zuzieht, ist ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten der fitINN beruhen. Dies gilt auch für Schäden aus Vertrags-verletzungen oder aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen.

11. Das Mitglied hat die Möglichkeit seinen Mitgliedsvertrag ruhen zu lassen. Dies ist ab einer Mindestdauer von 1 Monat gegen Vorlage einer anerkannten ärztlichen Bescheinigung möglich. Nachträgliche Pausierungen sind nicht möglich. Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung des Beitrages befreit, die Mitgliedschaft
verlängert sich entsprechend. Eine außerordentliches Kündigungsrecht entsteht dadurch nicht.

12. Das Mitbringen von nichtalkoholischen Getränken ist gestattet. Glasflaschen sind nicht gestattet.

13. Es ist streng untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Kunden dienen und/oder sonstige Mittel, die die körperliche Leistungsfähigkeit erhöhen sollen (Anabolika) in die Einrichtung mitzubringen. In gleicher Weise ist es streng verboten, solche Mittel endgeldlich oder unendgeldlich anzubieten, zu vertreiben, zu vermitteln oder in sonstiger Weise anderen zugänglich zu machen. Die fitINN ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, falls das Mitglied hiergegen verstoßen sollte. In diesem Fall kann die fitINN den sich für die restliche Vertragsdauer ergebenden Mitgliedsbeitrag als Schadensersatz mit sofortiger Fälligkeit verlangen.

14. Für etwaig notwendig werdende Reparatur- bzw. Instandsetzungsarbeiten oder auch Umbauten sonstiger Art, die dem Betrieb des Studios dienen, von vorübergehender Dauer, kann die fitINN in der jeweiligen Einrichtung die Zutrittsrechte der Mitglieder zu Teilen oder zum gesamten Objekt auch in den Öffnungszeiten beschränken bzw. mit Begründung untersagen. Eine entsprechende tageweise Verlängerung des Mitgliedsvertrages kann in einem solchen Fall als Entschädigung erfolgen. Weitere
Ansprüche ergeben sich nicht.

15. Die fitINN behält sich vor, bei Verstoß gegen die Hausordnung die Mitgliedschaft des Jeweiligen mit sofortiger Wirkung zu beenden. In besonderen Fällen behält sich die fitINN weiterhin das Recht vor, den Mitgliedsbeitrag für die laufende Mitgliedschaft sofort einzufordern. Der Betrag wird dann mit Kündigung durch die fitINN fällig.

16. Bei Schäden die der fitINN , durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln der Mitglieder entstehen, tritt die Schadensersatzpflicht des Mitgliedes ein.

17. Der Interessent hat vor der Vertragsunterzeichnung die Möglichkeit, zwischen  folgenden Modulen zu wählen:
• Basis-Mitgliedschaft/ Mitgliedsbeitrag pro Monat 12 Monate/ 19,90Euro*
• All-In-Mitgliedschaft/ Mitgliedsbeitrag pro Monat 12 Monate/ 29,90Euro*

*Basis-Mitgliedschaften berechtigt zum Nutzen der Einrichtung der FI Schwedt/ Oder GmbH zu den geltenden Öffnungszeiten.
*All-In-Mitgliedschaften berechtigt zur Nutzung der Einrichtung der FI Schwedt/ Oder GmbH zu den geltenden Öffnungszeiten, sowie die Nutzung des Solariums für maximal 10 Minuten/ Tag und das Nutzen der Getränkeflatrate.

18. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

19. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt.

 

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