ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Stand: 28.02.2024) gelten für die folgend aufgeführten Unternehmen und deren Zweigstellen:
FI Schwedt/Oder GmbH, Platz der Befreiung 1 in 16303 Schwedt/Oder
Theuerkauf & Wohlleben Fitness GmbH, Reichenbacher Straße 51 in 02827 Görlitz
FitINN GmbH, Berliner Straße 40 in 16515 Oranienburg
Einzelunternehmen Andy Theuerkauf, Karl-Liebknecht-Straße 33 in 15230 Frankfurt/Oder
Alle aufgeführten Unternehmen sind eigenständig und betreiben Fitnessstudios (nachfolgend: Studio/-s) an verschiedenen Standorten unter den Namen „FitINN“. Folgend sind alle aufgeführten Unternehmen als „FitINN“ benannt.
Mitglied ist, wer mit FitINN einen Vertrag zur Benutzung eines oder mehrerer Studios abgeschlossen hat.
1. Vertrag
1.1. Vertragsabschluss im Studio
Der Vertrag über eine Mitgliedschaft kommt durch die Unterschrift des Vertragsnehmers im Studio zustande.
1.2. Vertragsabschluss Online
Durch Klicken auf die Schaltfläche „Jetzt anmelden“ einer Website gibt die Person eine zahlungspflichtige Bestellung der zuvor ausgewählten Mitgliedschaft gegenüber FitINN ab. Die Bestellung wird von FitINN durch eine Bestätigung per E-Mail angenommen, wodurch der Vertragsschluss erfolgt ist. Der online abgeschlossene Vertrag kann durch das Mitglied gemäß den gesetzlichen Bestimmungen widerrufen werden (siehe Widerrufsbelehrung)
1.3. Besonderheiten bei Jugendlichen
Jugendliche unter 15 Jahren können nicht Mitglied werden. Jugendliche über 15 und unter 18 Jahren können nur durch Abschluss im Studio und nur mit Zustimmung eines Gesetzlichen Vertreters Mitglied werden. Für die Zustimmung ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters notwendig.
1.4. Mindestlaufzeit, Kündigung, Vertragsverlängerung
Für den Vertrag gilt zunächst die vereinbarte Mindestlaufzeit. Der Vertrag kann mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende der Mindestlaufzeit durch beide Vertragsparteien ordentlich gekündigt werden. Geschieht dies nicht verlängert sich der der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann durch beide Vertragsparteien mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht für beide Vertragsparteien gemäß den zum Zeitpunkt der Kündigung geltenden rechtlichen Bestimmungen. Jede Kündigung ist in Textform gegenüber dem Vertragspartner zu erklären.
1.5. Fälligkeit der Beiträge/Startgebühr/Pauschalen
Der vereinbarte Beitrag und Gebühren für Zusatzleistungen sind jeweils fortlaufend alle vier Wochen im Voraus fällig, beginnend mit dem Tag des vereinbarten Vertragsbeginnes.
Liegt der Nutzungsbeginn vor dem Vertragsbeginn, so ist für den Zeitraum vom Nutzungsbeginn bis zum Vertragsbeginn ein anteiliger Betrag pro Nutzungstag in Höhe von 1/28 von dem vereinbarten Beitrag und Gebühren für Zusatzleistungen zusammen mit dem ersten Beitrag fällig.
Ist eine Startgebühr vereinbart ist diese am Tag des vereinbarten Vertragsbeginn fällig.
Ist eine Servicepauschale vereinbart, ist diese jeweils alle 26 Wochen fällig, erstmalig 26 Wochen nach dem vereinbarten Vertragsbeginn.
1.6. Beitragsanpassung
Hat sich der vom Statischen Bundesamt amtlich festgestellte Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI, Basis 2015 = 100 Punkte) seit Vertragsschluss oder dem Datum der letzten Anpassung um mehr als 5% nach oben oder unten verändert, so kann jeder Vertragspartner
durch Erklärung in Textform eine angemessene Anpassung der geschuldeten Geldleistung (Beitrag) verlangen.
Die Höhe der Anpassung muss mindestens die Hälfte der in S. 1 genannten Änderung des VPI betragen und darf nicht größer als dessen Änderung sein. Unabhängig davon darf die Beitragserhöhung nicht mehr als 8% des vereinbarten Beitrages oder dessen Anpassung betragen. Die Anpassung kann erstmals nach Ablauf von zwölf Monaten nach Vertragsschluss bzw. danach nach der letzten Anpassung erfolgten.
Im Übrigen kann die Anpassung mit Wirkung zu dem auf Zugang des Anpassungsverlangens nachfolgenden Monats verlangt werden.
Diese Regelung ist wiederholt anwendbar, wenn die vorstehenden Voraussetzungen, ausgehend von dem Zeitpunkt der jeweils unmittelbar vorausgegangenen Beitragsanpassung, erfüllt sind.
1.7. Lastschriftverfahren
Das Mitglied ist verpflichtet am Sepa-Lastschriftverfahren zur Begleichung der fälligen Beiträge, Gebühren und Pauschalen teilzunehmen und erteilt an FitINN oder an FitINN beauftragte Dritte ein entsprechendes Sepa-Lastschrift-Mandat.
1.8. Zahlungsverzug
Befindet sich das Mitglied im Zahlungsverzug kann FitINN oder von FitINN beauftragte Dritte den Verzugsbetrag zzgl. Verzugskosten und Rücklastschriftkosten zur Fälligkeit stellen.
Ist das Mitglied mit einem Betrag in Höhe von zwei Beiträgen in Zahlungsverzug, hat FitINN das Recht die noch ausstehenden Forderungen bis zum nächstmöglichen Ende der Mitgliedschaft als Gesamtsumme fällig zu stellen und an Dritte abzutreten.
1.9. E-Mailadresse/Foto/Änderung von Mitgliedsdaten
Das Mitglied verpflichtet sich bei Vertragsabschluss eine aktuelle E-Mailadresse anzugeben und erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass FitINN diese zu Kommunikationszwecken und zur Übermittlung rechtlich bedeutsamer Erklärungen nutzen kann.
Das Mitglied stellt FitINN ein aktuelles Foto von sich zur Verfügung.
Das Mitglied hat alle Änderungen vertragsrelevanter Daten wie Name, Bankverbindung, Adresse, E-Mailadresse etc. unverzüglich mitzuteilen. Kosten, welche FitINN dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderungen zu spät oder gar nicht mitteilt, hat das Mitglied zu tragen.
1.10. Ruhezeiten/Pausierung
Eine Pausierung ist nur dann möglich, wenn dies vertraglich vereinbart wurde. Die Pausierung muss FitINN spätestens 5 Werktage vor Pausierungsbeginn in Schriftform nebst Begründung und Nachweis zu gehen. Eine Pausierung gilt erst nach Bestätigung durch FitINN als vereinbart. Eine Pausierung kann nicht beantragt werden, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist. Rückwirkende Pausierungen sind nicht möglich. Während der Pausierung kann das Mitglied keine Leistungen von FitINN in Anspruch nehmen. Pausierungen bei Flextarifen sind nicht möglich.
Das jeweilige Vertragsende verlängert sich um die in Anspruch genommenen Pausierungszeitraum.
2. Nutzungsbestimmungen
2.1. Nutzungsumfang
Das Mitglied hat das Recht den vereinbarten Leistungsumfang des jeweiligen Studios (oder mehrerer Studios – sofern vereinbart) zu den vereinbarten Studionutzungszeiten zu beanspruchen.
2.2. Zusatzleistungen/Module
Die Nutzung von Zusatzleistungen/Modulen ist nur möglich, sofern diese vereinbart wurde.
2.3. Membercard
Das Mitglied erhält nach Vertragsabschluss eine Membercard im Studio und verpflichtet sich diese bei jedem Studiobesuch als Zutrittsberechtigung zu nutzen.
Der Verlust der Karte ist FitINN unverzüglich anzuzeigen. Das Mitglied erhält im Studio eine Ersatzkarte. Die Gebühren der Ersatzkarte belaufen sich auf einmalig 12,50 Euro und werden zusammen mit dem nächsten Beitrag fällig.
Das Mitglied verpflichtet sich die Membercard nur höchstpersönlich zu nutzen. Die Weitergabe an Dritte ist strengstens untersagt. Bei nachgewiesen Verstoß hat FitINN das Recht die Mitgliedschaft fristlos und mit sofortiger Wirkung zu beenden und eine Vertragsstrafe in Höhe von 350,00 Euro zur sofortigen Fälligkeit zu stellen. Weiterhin behält sich FitINN vor Strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten und/oder Schadensersatzansprüche zu fordern.
2.4. Hausordnung
Das Mitglied unterliegt der Hausordnung des genutzten Studios. Die Hausordnung ist für das Mitglied gut sichtbar im Eingangsbereich des jeweiligen Studios angebracht. Die Hausordnung regelt insbesondere die zulässige Nutzung des jeweiligen Studios so wie der Geräte. Das Personal kann, soweit es zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes nötig ist, Weisungen erteilen. Das Mitglied hat Diesen Folge zu leisten.
2.5. Konsumverbote/verschreibungspflichtige Arzneimittel
Das Konsumieren von alkoholischen Getränken, sowie das Rauchen ist im Studio untersagt.
Dem Mitglied ist streng untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Kunden dienen und/oder sonstige Mittel, die die körperliche Leistungsfähigkeit erhöhen sollen (Anabolika) in die Einrichtung mitzubringen. In gleicher Weise ist es streng verboten, solche Mittel endgeldlich oder unentgeltlich im Studio anzubieten, zu vertreiben, zu vermitteln oder in sonstiger Weise anderen zugänglich zu machen.
Bei nachgewiesen Verstoß hat FitINN das Recht die Mitgliedschaft fristlos und mit sofortiger Wirkung zu beenden und eine Vertragsstrafe in Höhe von 350,00 Euro zur sofortigen Fälligkeit zu stellen.
2.6. Begleitung
Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von FitINN gestattet. Gewerbliche Nutzung der Studios
Dem Mitglied ist es untersagt ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch FitINN, das Studio gewerblich zu nutzen. Hierzu zählt insbesondere das endgeldliche oder unentgeltliche durchführen von Personaltrainings oder Marketingaktivitäten jeglicher Art.
3. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Eine Haftung für den Verlust oder eine Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird nicht übernommen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Studios zurückzuführen. Eine Haftung durch FitINN für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch FitINN oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
4. Datenschutz
FitINN erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitgliedes (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Beim Betreten des Studios erfasst FitINN Datum, Uhrzeit und Mitgliedsnummer des Mitgliedes und speichert diese Daten. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes in seiner aktuellen Form.
FitINN behält sich vor, unter Beachtung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Mitglieder Teilflächen des Studios mit Videokameras zu überwachen und die Aufnahmen zu speichern, soweit und solange dies im Einzelfall erforderlich und rechtlich zulässig ist. Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht.
5. Schlussbestimmungen
FitINN ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn das Studio auf die Änderungen hinweist, das Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Im Fall eines Widerspruchs ist das Studio berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen Monatsletzten zu kündigen.
FitINN nimmt an Streitbeilegungen im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz nicht teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.